Home » Dienstleistungen » Fernsehen » AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nutzungsvertrag von Dienstleistungen für den Breitbandkabelanschluss in einer Mietwohnung. (gültig ab 01.12.2006)

Kabel+Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH (nachfolgend Kabel+Sat genannt) ermöglicht seinen Kunden den Anschluss seiner Wohnung an das Kabel+Sat –eigene Multimedianetz in der Stadt Bergen auf Rügen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuellen Preisliste werden ebenfalls Vertragsbestandteil.

1. Zustandekommen eines Nutzungsvertrags

1.1 Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen oder telefonischen Auftrag des Kunden zustande. Er bedarf der Annahme durch Kabel+Sat.
1.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Kabel+Sat mit der Installation des Endgerätes mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Kunde dieses selbst veranlasst hat.

 

2. Leistungen

2.1 Kabel+Sat betreibt und unterhält in den enstsprechenden Häusern mit Genehmigung des Eigentümers eine Breitbandkabelanlage (weiterhin Anlage genannt). Kabel+Sat bietet seinen Kunden am Übergabepunkt (ÜP) Rundfunk- und Fernsehprogramme sowie weitere Multimedia- und Kommunikationsdienste an und ist berechtigt, diese Dienste über die Anlage in die Wohnung des Kunden zu übertragen. Der Leistungsbereich von Kabel+Sat beginnt am Übergabepunkt und erstreckt sich bis einschließlich zur ersten Anschlussdose in der Wohnung des Kunden. Soweit technisch möglich, werden auch weitere Anschlussdosen auf Wunsch gegen gesonderte Rechnung von Kabel+Sat installiert. Kabel+Sat verpflichtet sich, soweit das Hausnetz dies technisch zulässt, die Wohnung des Kunden mit den am Übergabepunkt zur Verfügung gestellten Diensten zu versorgen.

2.2 Kabel+Sat stellt dem Kunden täglich eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung.

 

3. Preise

3.1 Preise der Dienstleistungen von Kabel+Sat sind der aktuellen Preisliste (Entgeltliste) zu entnehmen.

3.2 Die einmalige Bereitsstellungsgebühr umfasst die Kosten für den mit der Einrichtung des Anschlusses verbundenen Verwaltungsaufwandes, die Freischaltung des Anschlusses und die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer. Sie ist mit der Freischaltung des Anschlusses fällig. In dem monatlichen Nutzungsentgelt sind die Material- und Einrichtungskosten sowie die Kosten des Betriebes, der Instandhaltung, Wartung und Verwaltung der Anlage sowie die zur Zeit gültige, gesondert ausgewiesene Mehrwertsatzsteuer enthalten.

3.3 Unvorhersehbare und damit nicht kalkulierte Ereignisse, z.B. durch geänderte technische oder gesetzliche Bedingungen oder Einführung von Gebühren oder Abgaben, berechtigen Kabel+Sat zu einer entsprechenden Anpassung des Nutzungsentgeltes.

 

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Kabel+Sat die entstandenen Kosten zu ersetzen (Rücklast- und Bearbeitungsgebühren).

b. eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung oder - soweit notwendig - Änderungen der eMail-Adresse sind Kabel+Sat unverzüglich in Textform mitzuteilen.

4.2 Der Kunde ist damit einverstanden, das Betriebssystem- oder Anwendungssoftware des Receivers für den Empfang für digitale Programme oder darauf gespeicherter Daten durch Änderung oder Ergänzung aktualisiert werden kann, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser taggenau berechnet. Sind längere Abrechnungsperioden in der Preisliste vorgesehen, kann der Kunde nach entsprechender Vereinbarung die Preise für diesen längeren Zeitraum im Voraus zu zahlen.

5.2 Kabel+Sat bucht automatisch den fälligen Betrag vom vereinbarten Konto ab. Auf dem Kontoauszug der Bank des Kunden ist der abgerufene Betrag belegt. Es wird keine weitere Rechnung erstellt.

 

6. Neuaufbau, Ausführung, Bedienung, Instandsetzung, Störungen

6.1 Die Hausinstallation erfolgt nach Genehmigung durch den Hauseigentümer. Die Wohnungsinstallation erfolgt nach technischen Erfordernissen und in Absprache mit dem Kunden. Der Kunde gestattet den Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Kabel+Sat nach Terminabsprache zum Zwecke der Montage und Störungsbeseitigung den Zugang zu allen Räumen der Wohnung des Kunden.

6.2 Von Kabel+Sat wird die einwandfreie Empfangbarkeit der eingespeisten Programme garantiert. Um den einwandfreien Empfang zu gewährleisten, ist die Kabel+Sat berechtigt, ein Umlegen von Kanälen vorzunehmen.

6.3 Kabel+Sat ist berechtigt, einen Austausch der Anlage oder einzelner Anlagenteile vorzunehmen, die der Betriebssicherheit der Anlage oder ihrer Anpassung an den neuesten Stand der Technik dienen. Alle Bestandteile der Hausverteilanlage sind und bleiben Eigentum von Kabel+Sat, soweit dies nicht mit dem Hauseigentümer anders vereinbart ist.

6.4 Kunden ist untersagt, selbständig Eingriffe in die Breitbandkabelanlage einschließlich sämtlicher Bestandteile vorzunehmen. Zuwiderhandlungen verpflichten den Kunden, die Kosten für daraus entstandene Schäden zu ersetzen, unabhängig von möglichen strafrechtlichen Folgen aufgrund der §§ 248 c und/oder 317 StGB. Eingriffe in die Anlage sind messtechnisch nachweisbar.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Störungen an der Anlage von Kabel+Sat unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde darf nur geeignete Anschlusskabel verwenden. Kabel+Sat verpflichtet sich, alle gemeldeten Störungen und Schäden an der Kabel+Sat - eigenen Hausverteilanlage spätestens innerhalb von drei Werktagen zu beheben. Störungen, die auf defekte Fernseh- und Rundfunkgeräte, Bedienungsfehler oder unsachgemäßem Gebrauch der Antennensteckdosen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Kabel+Sat.

6.6 Störungen oder Betriebsunterbrechungen berechtigen nur dann zur Geltendmachung einer Minderung des Nutzungsentgelts, wenn Kabel+Sat haftet und sie die Dauer von drei Werktagen überschreiten. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs durch Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfällen berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Nutzungsentgeltes.

 

7. Haftung

7.1 Kabel+Sat haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7.2 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen Kabel+Sat ist der Kunde verpflichtet, Kabel+Sat auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht vertreten hat.

 

8. Zahlungsverzug, Sperre, Wiederanschluss

8.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung des Nutzungsentgelts in Verzug (§ 276 BGB) oder verletzt der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", so ist Kabel+Sat berechtigt, den Anschluss der Wohnung zu unterbrechen. Eine Sperre des Multimedianschlusses hat zur Folge, dass alle anderen abonnierten Dienste ebenfalls unterbrochen sind.

8.2 Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet. In den hier genannten Fällen behält sich Kabel+Sat das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Eine Entsperrung erfolgt zu den in der Preisliste genannnten Preise.

 

9. Vertragslaufzeit / Kündigung

9.1 Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung / Preisliste.

9.2 Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.

9.3 Die Kündigung muss unter Angabe des Namens, der Adresse und der Kundennummer schriftlich oder per eMail zugehen. Telefonische Kündigungen reichen zur Auflösung des Vertragsverhältnisses nicht aus.

9.4 Laufzeit und Kündigung von Verträgen über weitere Leistungen: Die von Kabel+Sat angebotenen weiteren Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über den Internetzugang oder den Telefondienst nicht.

9.5 Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde

- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder

- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug (§ 276 BGB) gerät,

- wenn ein Fall des Punktes 8.1 dieser Regelungen vorliegt.

 

10. Datenschutz

10.1 Kabel+Sat ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern und an Dritte zu übermitteln, soweit dies für die angebotene Dienstleistung und den Betrieb der Anlage erforderlich ist.

 

oben